1. Anwendungsbereich des GCC
Diese GTC der Imwinkelried Lüftung und Klima AG (im Folgenden als das Unternehmen bezeichnet) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Einrichtungen des Unternehmens. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Mandanten oder Käufers (im Folgenden als Kunde bezeichnet) sind ausgeschlossen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Das Angebot des Unternehmens bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.
3. Umfang der Vorteile
Der Umfang der Dienstleistungen ist aus dem Angebot und der Bestellbestätigung klar ersichtlich.
Leistungen, die erbracht, aber nicht im Angebot oder in der Bestellbestätigung enthalten sind, werden zusätzlich zu den entsprechenden Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
4. Zusätzliche Belastungen aufgrund mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination der am Bauprojekt beteiligten Unternehmen liegt beim Auftraggeber oder der Bauleitung. Zusätzliche Gebühren wegen mangelnder Koordination werden separat erhoben.
5. Im Angebot angegebene Mengen und Einheitspreise
Die im Angebot angegebenen Mengen (m, PCs usw.) sind ungefähr. Sie können daher niedriger oder höher als die tatsächlichen Mengen sein, ohne dem Kunden das Recht zu geben, eine Änderung der Stückpreise zu verlangen.
6. Eigentums- und immaterielle Rechte
Die Eigentums- und immateriellen Rechte an allen Dokumenten, Angeboten, Projekten, Autorisierungen, Software, Zeichnungen, Diagrammen, Plänen und anderen vom Unternehmen erstellten Elementen bleiben Eigentum des Unternehmens. Sie dürfen nicht Dritten, insbesondere Wettbewerbern, zur Verfügung gestellt oder weitergegeben werden. Im Falle einer Nichteinhaltung ist das Unternehmen berechtigt, eine vertragliche Strafe in Höhe von 10 % des Angebotsbetrags zu verlangen.
7. Preise
Alle vom Unternehmen angegebenen Preise werden netto angegeben, ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF). Die Preise bleiben bis zum vereinbarten Liefer- oder Erfüllungsdatum gültig. Wenn die Lieferung oder Ausführung ohne Verschulden des Unternehmens verzögert wird, ist das Unternehmen berechtigt, die Preise entsprechend der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung vorherrschenden Situation anzupassen.
8. Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen beträgt die Zahlungsdauer insgesamt 30 Tage. Befindet sich der Mandant in Verzug, hat das Unternehmen Anspruch auf einen Ausfallzins von 5 % sowie auf die Erstattung seiner Kosten für Erinnerung, Strafverfolgung, Anwalt und Gericht. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Rückrufgebühr 50 CHF ab dem zweiten Rückruf. Darüber hinaus ist das Unternehmen dann berechtigt, seine Dienstleistungen ohne Verzögerung oder weitere Kündigung auszusetzen. Wenn der Kunde in Verzug ist, hat das Unternehmen auch das Recht, aus dem Vertrag auszutreten und Schadensersatz zu fordern.
9. Lieferzeiten, Lieferungen
Lieferzeiten für Produkte und Geräte werden als Leitfaden angegeben. Das Unternehmen garantiert keine Lieferzeiten für Produkte und Geräte und lehnt jegliche Verantwortung für Verzögerungen bei der Lieferung aus. Der Versand von Produkten und Geräten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
10. Zeitlimits
Kann der Kunde nicht garantieren, dass die für die Erfüllung des Vertrags notwendigen Bedingungen rechtzeitig erfüllt werden, wird das Unternehmen von seiner Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Fristen entbunden. Die Fristen für die Ausführung werden dann in angemessenem Maße verlängert. Falls zutreffend, liegen alle zusätzlichen Kosten, die durch verzögerte Ausführung entstehen, in der Verantwortung des Kunden. Verzögerungen bei der Lieferung, unabhängig von der Ursache, berechtigen den Kunden nicht dazu, den Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Er hat dann nur Anspruch auf eine weitere Hinrichtung.
11. Eigentumsverbleib
Das Eigentum an den Produkten und Materialien geht nur nach vollständiger Zahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Kunden über. Das Unternehmen ist berechtigt, die Eintragung eines gültigen Eigentumsbehalts im Register zu beantragen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
12. Kundenlieferungen
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, haftet das Unternehmen nicht für die vom Kunden an die Seite gelieferten Produkte und Materialien sowie für die bereits auf der Seite vorhandene Hardware und Software.
13. Sicherheit der an der Konstruktion arbeitenden Personen
Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheit der Mitarbeiter des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Insbesondere muss der Kunde das Unternehmen über das Vorhandensein von Asbest oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen informieren, dessen Kenntnis er kennt, und rechtzeitig die notwendigen Informationen und präventiven Maßnahmen ergreifen. Besteht der Verdacht auf das Vorhandensein besonders gefährlicher Stoffe wie Asbest, muss das Unternehmen die Situation umgehend klären und die Risiken bewerten. In jedem Fall trägt der Kunde die Kosten, insbesondere durch die Identifizierung der Gefahren sowie die notwendigen Maßnahmen zur Prävention und Beseitigung gemäß den Fachregeln.
14. Diebstahl
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für bereits montierte oder installierte Geräte und dann von Dritten gestohlenen Geräten. Die Kosten für den Austausch der Geräte und, falls nötig, deren Installation liegen in der Verantwortung des Kunden.
15. Lizenzen
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen im Falle der Nutzung lizenzierter Drittanbieterprodukte und bestätigt, dass er diese Bestimmungen gelesen und verstanden hat. Das Unternehmen haftet nicht für Ansprüche Dritter oder Hersteller, die auf Verstößen gegen solche Lizenzbestimmungen durch den Kunden beruhen.
16. Kontrolle, Beschwerde und Akzeptanz
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Unternehmen gelieferten Produkte, Materialien und Systeme unmittelbar nach Eingang, Rückzug oder Empfang zu inspizieren und eventuelle Mängel innerhalb von 60 Tagen schriftlich zu dokumentieren.
Die Benachrichtigungsfrist gilt auch für alle erbrachten Dienstleistungen sowie für Mängel, die trotz sorgfältiger Kontrolle möglicherweise nicht entdeckt wurden. Die Beseitigung von Mängeln muss innerhalb angemessener Zeit erfolgen.
Wenn der Kunde seine Verpflichtung zur Inspektion und Benachrichtigung nicht erfüllt, gilt die Lieferung als ohne Vorbehalt angenommen.
17. Garantie
Im Falle eines Kaufs gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten. Die gesetzlichen Garantieperioden gelten für andere Lieferungen, Installationen und Dienstleistungen des Unternehmens. Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung für Ankäufe und mit der Inbetriebnahme für Installationen. Während der Garantiezeit ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, Reparaturen durchzuführen. Jegliches Recht auf Beendigung oder Verkürzung ist ausgeschlossen.
18. Haftung
Das Unternehmen haftet nur für Schäden an Eigentum und Personen, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Alle anderen Haftungen sind ausgeschlossen. Andernfalls haftet das Unternehmen nicht für Einkommensverluste, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Schadensersatz durch Ansprüche Dritter und andere daraus resultierende Schäden.
Das Unternehmen haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Import- und Exportverbote, Terrorakte oder Energie- und Rohstoffknappheiten.
19. Datenschutz und Vertraulichkeit
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten sorgfältig zu behandeln. Die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen wird in der Datenschutzerklärung erklärt, die unter folgendem Link zu finden ist: www.burkhalter.ch/fr/declaration-relative-a-la-protection-des-donnees. Der Kunde behandelt alle Informationen, die er vom Unternehmen erhält (insbesondere Codes, Login-Daten usw.), als streng vertraulich. Aus Sicherheitsgründen und im Interesse des Anlageneigentümers müssen alle Beteiligten, wo angebracht, alle Dokumente und IT-Systeme (Hardware und Software) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, ist das Unternehmen berechtigt, den Kunden als Referenz im Zusammenhang mit anderen potenziellen Kunden zu erwähnen.
20. Zuständigkeit und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Übereinkommen, seit dem 1. März 1991 in Kraft) ist ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden werden von den ordentlichen Gerichten bearbeitet. Der Zuständigkeitsort ist der eingetragene Sitz des Unternehmens.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Rechte auch im Haus des Kunden geltend zu machen.